1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesonder solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc. abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. ist nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
b) Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
c) Der Punkt 2.a) 1. und 2. Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
3. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Punkt 3. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
a) Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
b) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über der Sekundärmarktrendite / Bund lt. statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten.
c) Punkt 4.b) erster Satz gilt nicht bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern.
5. Rücktritt vom Vertrag
a) Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug (Pkt. 7) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrags mangels kostendeckenden Vermögens, Exekutionsanträge gegen den Vertragspartner, Kalkulationsirrtum von Alphamed, Preissteigerungen im Einkauf von Alphamed von mehr als 5 % etc., zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes des Kunden haben wir bei dessen Verschulden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
b) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
c) Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
6. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 10,– zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 4,– zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, z.B. die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung des BMWA über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt. Punkt 6. 2. Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
a) Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
b) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart angenommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir dazu berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Handelt es sich um eine verderbliche Ware und ist Gefahr in Verzug, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt, die Ware ohne vorherige Anordnung auf Rechnung des säumigen Kunden selbst zu einem angemessenen Preis zu veräußern.
8. Gefahrenübergang
Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe an den Transporteur – auch bei Lieferung frei Bestimmungsort – auf den Käufer über.
9. Lieferfrist
a) Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
b) Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
11. Geringfügige Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Farben, Modellbezeichnungs-, Material- und Konstruktionsänderungen etc.) Punkt 11. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
12. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
a) Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reperatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
b) Im Sinne des § 377 f UGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
c) Der Punkt 12. a) und b) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
d) Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gatttungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen. Wir können uns von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.
e) Dem Vertragspartner ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist Produktfehler, insbesondere Materialbrüche zur Gänze auszuschließen. Alphamed haftet nicht für die Kompatibilität der Lieferungen und Leistungen mit vorhandenen Systemen beim Kunden bzw. für deren Integrierbarkeit. Alphamed haftet nicht bei offensichtlich unsachgemäßer Handhabung bzw. Anwendung durch den Kunden.
13. Schadenersatz
a) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
b) Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
c) Punkt 13.a) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden und für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
d) Punkt 13.a) 2. Satz, b) 1. Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
14. Medizinproduktegesetz
Sofern dies von Alphamed nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird oder sich zwingend aus dem Gesetz ergibt, ist Alphamed nicht Hersteller im Sinne des § 2 Abs. 7 MPG der von Alphamed angeboteten Lieferungen.
15. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
16. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
a) Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
b) Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
c) Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung.
d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.
e) Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen.
f) Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
17. Forderungsabtretungen
a) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.
b) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
18. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Punkt 18. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
19. Terminverlust
a) Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
b) Punkt 19. a) gilt bei Verbrauchergeschäften soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.
20. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Punkt 20. letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
21. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
a) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
b) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wir die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
c) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kund erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
22. Kostenvoranschläge
a) Wir sind berechtigt, von Kostenvoranschlägen bei Preissteigerungen im Einkauf von Alphamed von mehr als 5 % entsprechend abzuweichen.
b) Die Erstellung von Kostenvoranschlägen erfolgt entgeltlich zu einem Stundensatz von derzeit € 75,–.
c) Der Punkt 22.a) gilt bei Verbrauchergeschäften nicht. Punkt 22.b) gilt bei Verbrauchergeschäften nur insoweit, als der Kunde vor Erstellung des Kostenvoranschlages ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Erstellung des Kostenvoranschlages entgeltlich erfolgt.
23. Gebrauch von Leihsystemen
a) Das zur Verfügung gestellte Leihsystem ist Eigentum der Firma Alphamed Medizintechnik Fischer GmbH oder eines durch Alphamed vertretenen Herstellers.
b) Der Kunde ist verpflichtet die Ware nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Mängel, soweit erkennbar, unverzüglich anzuzeigen. Zur Kontrolle der Vollständigkeit sind die beiliegende Stückliste, bzw. die Schaubilder der Instrumentensiebe zu beachten.
c) Alle verbrauchten Implantate werden nach Rückführung und erfolgter Prüfung des Systems in Rechnung gestellt. Durch den Verbrauch der Implantate kommt zwischen dem Kunden und der Firma Alphamed ein Kaufvertrag zustande.
d) Bei nicht erfolgter Implantation unserer Produkte behält sich die Firma Alphamed das Recht vor für den entstandenen Aufwand eine Manipulationsgebühr je nach System bis zu € 550,– zu berechnen. Zurückgesandte Implantate, die nicht mehr originalverpackt sind, werden zum jeweils gültigen Listenpreis in Rechnung gestellt. Durch unsachgemäße Handhabung beschädigte Instrumente werden zum jeweils gültigen Listenpreis in Rechnung gestellt.
e) Nach erfolgter Operation ist das ausgefüllte Verbrauchsmitteilungsblatt schnellst möglich unter 03133 / 2527 – 213 an Alphamed zu faxen.
f) Nach erfolgter Operation ist das System vom Kunden zu reinigen, zu sterilisieren und zu trocknen sowie eine Sichtprüfung auf Vollständigkeit und offensichtliche Beschädigungen durchzuführen. Etwaige Schäden sind auf der Stückliste zu vermerken. Der durchgeführte Reinigungs- und Sterilisationsprozess ist auf dem mitgelieferten Dekontaminationsnachweisformular zu bestätigen.
g) Für Instrumentarien, für die die Reinigung und Sterilisation nicht auf dem Dekontaminationsnachweisformular bestätigt wurden, behält sich Alphamed das Recht vor einen Zuschlag von € 50,– in Rechnung zu stellen.
h) Das Leihsystem ist in Abstimmung mit unseren Mitarbeitern spätestens zwei Werktage nach der Benutzung an Alphamed zurückzuführen.
24. Bearbeitung von Reparaturaufträgen von Kunden
a) Das übermittelte Eigentum des Kunden wird zur Prüfung zum entsprechenden Hersteller geschickt. Die entstehenden Frachtkosten sind vom Kunden zu tragen.
b) Die Durchführung der Reparatur erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des übermittelten Kostenvoranschlages durch den Kunden. Alphamed behält sich für den entstandenen Aufwand die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von € 50,– für jene Fälle vor, wenn
- die Reparatur vom Kunden nicht in Auftrag gegeben wird und es auch ersatzweise zu keinem Neukauf kommt,
- die Reparatur innerhalb der Garantiezeit oder aus sonstigen Gründen vom Hersteller kostenlos durchgeführt wird,
- der Hersteller keinen Defekt am Gerät finden kann und es unrepariert an den Kunden retourniert wird.
c) Leihgeräte als Reparaturersatz können nach Verfügbarkeit auf Anforderung des Kunden gegen eine Leihgebühr zur Verfügung gestellt werden. Diese Gebühr entspricht der aktuellen Tagesmiete des Gerätes und wird für den gesamten Reparaturzeitraum einmalig verrechnet. Für Reparaturen während der Garantiezeit werden Leihgeräte nach Verfügbarkeit kostenlos zur Verfügung gestellt.
25. Aufrechnung
a) Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Kunden gegen Ansprüche von Alphamed ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von Alphamed ausdrücklich schriftlich anerkannt worden.
b) Punkt 25.a) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften
26. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt wie insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, verbrecherische Anschläge, Streiks oder andere vergleichbare, unabwendbare, unvorhergesehene Ereignisse entbinden uns von der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen insbesondere Stromausfälle im Bereich des Auftraggebers werden ebenso als höhere Gewalt angesehen und befreien uns für die Dauer der Behinderung / Unterbrechung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftragggeber hieraus Ansprüche erwachsen.
27. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
28. Handelsvertretergesetz
Die analoge Anwendbarkeit der Bestimmungen des HVertrG, insbesondere gemäß § 24 HVertrG gilt als vereinbart. Dies gilt jedoch nicht bei Verbrauchergeschäften.